Ergänzenden Lieferbedingungen für Software
mi-marketing, eine Marke der Pfeffermond GmbH, vom 01.08.2020
Die Ergänzenden Lieferbedingungen für Software finden ausschließlich Anwendung auf die – zeitlich befristete wie unbefristete – Überlassung von Individual- und Standard-Software (im Folgenden „Software“ genannt), auch als Teil oder im Zusammenhang mit einer Lieferung der zugehörigen Ziel-Hardware. Soweit eine Pflichtverletzung oder eine Leistungsstörung ihre Ursache jedoch nicht in der Lieferung der Software selbst hat oder die Ergänzenden Lieferbedingungen für Software keine Regelungen enthalten, gelten die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von mi-marketing in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.
- Nutzung der Software und der dazugehörenden Dokumentation
- Software im Sinne dieser Ergänzenden Lieferbedingungen für Software ist von mi-marketing programmierte Individual- oder Standard-Software (z.B. Bedienungs-, Anwendungs-, Konfigurations-Programme) auch als Teil oder im Zusammenhang mit einer Lieferung der zugehörigen Ziel-Hardware, die als Teil der Lieferleistung gemeinsam mit den Hardwareprodukten geliefert werden.
- Die Überlassung einer Dokumentation bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Wenn eine Dokumentation überlassen wird, so umfasst der Begriff „Software“ im Folgenden auch die Dokumentation.
- Von mi-marketing gelieferte Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle urheberrechtlichen Schutz- und Verwertungsrechte liegen ausschließlich bei mi-marketing.
- Der Kunde erwirbt mit Entrichtung der Gegenleistung eine Einfachlizenz, d.h. mi-marketing räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche Recht ein, die Software zeitgleich nur auf einem Gerät (Ziel-Hardware) bzw. an einem Arbeitsplatz zu benutzen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist.
- Dieses Nutzungsrecht ist auf den vereinbarten Zeitraum begrenzt, in Ermangelung einer solchen Vereinbarung ist dieses Nutzungsrecht zeitlich unbegrenzt.
- Der Kunde darf die Software von einem Gerät (Ziel-Hardware) bzw. Arbeitsplatz auf ein anderes Gerät (Ziel-Hardware) bzw. auf einen anderen Arbeitsplatz übertragen, vorausgesetzt, dass die Software zu jedem Zeitpunkt immer nur gemäß der Anzahl an von mi-marketing erworbenen Lizenzen genutzt werden kann.
- Soweit dem Kunden Software überlassen wird, für die mi-marketing nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht besitzt (im Folgenden „Fremd-Software“), gelten zusätzlich und vorrangig vor den Bestimmungen dieser Ziffer 1 die zwischen mi-marketing und seinem Lizenzgeber vereinbarten Nutzungsbedingungen. mi-marketing wird in den Ertragsunterlagen auf das Vorhandensein und die Nutzungsbedingungen überlassener Fremd-Software hinweisen und diese dem Kunden zur Verfügung stellen. Bei Verletzung dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden ist neben mi-marketing auch dessen Lizenzgeber berechtigt, die daraus entstehenden Ansprüche und Rechte in eigenem Namen geltend zu machen.
- mi-marketing räumt dem Kunden das – aus wichtigen Gründen widerrufliche – Recht ein, die ihm übertragenen Nutzungsrechte auf Dritte unter Aufgabe der eigenen Nutzung weiter zu übertragen. Falls die Software zusammen mit einem Gerät erworben wurde, darf die Software nur zusammen mit diesem Gerät zur Nutzung an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass dem Dritten keine weitergehenden Nutzungsrechte an der Software eingeräumt werden, als dem Kunden nach diesen Lieferbedingungen zustehen und dem Dritten mindestens die sich aus diesen Lieferbedingungen bezüglich der Software ergebenden Verpflichtungen auferlegt werden. Im Falle der Übertragung eines Nutzungsrechts auf einen Dritten ist der Kunde verpflichtet, alle dem Kunden gelieferten oder von diesem hergestellten Kopien an den Dritten herauszugeben oder zu löschen.
- Der Kunde ist zur Einräumung von Unterlizenzen nicht berechtigt.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software abzuändern, zu übersetzen, zurück zu entwickeln, zu disassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder Teile davon herauszulösen. Die Dekompilierung ist dem Kunden nur im Rahmen des § 69e UrhG gestattet.
- Der Kunde nimmt die Software selbst in Betrieb. mi-marketing wird den Kunden hierbei auf dessen Wunsch gegen gesondertes Entgelt unterstützen.
- Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist dem Kunden das Anfertigen einer Kopie erlaubt, die der Kunde ausschließlich für Sicherungszwecke verwenden darf. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden.
- Die Überlassung der Software erfolgt ausschließlich in maschinenlesbarer Form („object code“). Die Überlassung des Quellcodes („source code“) ist ausgeschlossen.
- Bei Überlassung von Software mittels elektronischer Kommunikationsmedien (z.B. Internet) erfolgt der Gefahrenübergang, soweit die Software den Bereich (z.B. beim Download) verlässt, auf den mi-marketing Einfluss hat.
- Software-Sachmängel
- Der Kunde erkennt an, dass es nicht möglich ist, Software so zu entwickeln, dass sie in allen Anwendungsfällen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Der Leistungs- und Funktionsumfang von Software-Produkten bestimmt sich daher nach den bei Vertragsschluss gültigen Produktbeschreibungen/spezifischen Nutzungsbedingungen. Als Sachmangel der Software gelten nur vom Kunden nachgewiesene und reproduzierbare Abweichungen von der Produktbeschreibung. Ein Sachmangel liegt nicht vor, wenn er in der dem Kunden zuletzt überlassenen Version der Software nicht auftritt und deren Verwendung für den Kunden zumutbar ist.
- mi-marketing übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich die gelieferte Software mit der vom Kunden verwendeten Datenverarbeitungsumgebung – insbesondere mit vom Kunden eingesetzten Software- und Hardwareprodukten – verträgt.
- Der Kunde hat alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um Schadensfolgen durch fehlerhafte Software zu verhindern oder zu begrenzen. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich unter möglichst genauer Beschreibung des Mangels und der entsprechenden Datenverarbeitungs-umgebung zu erfolgen. Die Dokumentation der Fehlermeldung hat der Kunde durch von mi-marketing nachprüfbare Unterlagen über Art und Auftreten von Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen und bei der Eingrenzung von Fehlern mitzuwirken. Er hat für die regelmäßige Sicherung von Programmen und eingegebenen und zu verarbeitenden Daten zu sorgen. Soweit der Kunde diese Verpflichtung schuldhaft verletzt, haftet mi-marketing nicht für daraus entstehende Folgen, insbesondere nicht für die Wiederbeschaffung verlorener oder beschädigter Daten oder Programme. Eine Änderung der Beweislast ist damit nicht verbunden.
- Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit der Inbetriebnahme bzw. dem Aufspielen der Software, in jedem Fall jedoch spätestens 6 Monate nach Lieferung bzw. Abnahme.
- Treten während dieser Frist bei der von mi-marketing gelieferten Software Fehler auf, die den Wert oder die Tauglichkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigen, wird mi-marketing diese Fehler untersuchen, und soweit es sich um gewährleistungspflichtige Mängel handelt, nach eigenem Ermessen durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Software beheben. Die Beseitigung von Programmfehlern erfolgt entweder durch das Aufzeigen einer für den Kunden zumutbaren Umgehung des Fehlers oder durch Lieferung eines neuen Ausgabestands (Update). Alternativ steht es mi-marketing frei, eine neue Version (Upgrade) zur Verfügung zu stellen. Verweigert der Kunde den Zugang zum Lizenzmaterial zu den vorstehenden Zwecken, bzw. fügt er ihm zur Verfügung gestellte Updates oder Upgrades nicht in die Nutzerumgebung ein, gilt die Nacherfüllung nicht als fehlgeschlagen. Bleibt im Gewährleistungsfall die Mängelbeseitigung durch Ersatzlieferung nach mehrfachen Versuchen erfolglos, kann der Kunde eine anteilige Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Ansprüche des Kunden wegen der zum Zwecke der Fehlerbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Software an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Software selbst entstanden sind, wie z. B. Verlust oder fehlerhafte Verarbeitung von Daten, sind in dem unter Ziffer 4 genannten Umfang ausgeschlossen.
- Rechtsmängel
Sofern nicht anders vereinbart, ist mi-marketing verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Software lediglich im Land des Erfüllungsorts frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden „Schutzrechte“) erfolgt. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die von mi-marketing erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferung der Software gegen den Kunden Ansprüche erhebt, haftet mi-marketing gegenüber dem Kunden bei zeitlich unbefristet überlassener Software innerhalb der unter Ziffer 2.4 geregelten Verjährungsfristen wie folgt:- mi-marketing kann nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten für die betreffende Software entweder ein Nutzungsrecht erwirken, sie so ändern, dass ein Schutzrecht nicht verletzt wird oder sie austauschen. Es gilt insofern eine entsprechende Anwendung von Ziffer 2. Die Pflicht von mi-marketing zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Ziffer 4.
- Die vorstehend genannten Verpflichtungen von mi-marketing bestehen nur, soweit der Kunde mi-marketing über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, eine Verletzung nicht anerkennt und mi-marketing alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichshandlungen vorbehalten bleiben.
- Stellt der Kunde die Nutzung der Software aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
- Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von mi-marketing nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Software vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von mi-marketing gelieferter Hardware eingesetzt wird.
- Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen der Ziffer 2 entsprechend.
- Haftung
Soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist, haftet mi-marketing auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von mi-marketing, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Handeln, wegen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstiger zwingender Haftung. Die Höhe des Schadensersatzsanspruchs für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von mi-marketing vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. - Beendigung
Die Nutzungsberechtigung an der Software endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde eine wesentliche Bestimmung dieser Vertragsbedingungen verletzt. - Ausfuhrbeschränkungen
Die Ausfuhr der Software und der Dokumentation kann – z. B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes – der Genehmigungspflicht unterliegen. Der Kunde haftet für etwaige Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften, soweit er die Software außerhalb des Landes einsetzt, in welchem der in der Lieferadresse angegebene Geschäftssitz des Kunden liegt, und stellt mi-marketing von etwaigen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung solcher Exportkontrollvorschriften frei.